Der Nothilfeantrag ist fertig. In seiner letzten Sitzung hatte der Beirat der Stiftung die Einrichtung eines Antragsbuttons beschlossen.
Jedes Kind, jeder Jugendliche dem für die Finanzierung von Dingen für Schule oder Ausbildung, für Restfinanzierungen bei Freizeitmaßnahmen, zur Sicherung eines kurzfristigen Lebensbedarfs, in Krankheitsfällen oder in ähnlichen Lebenslagen Mittel fehlen, kann sich diesen Nothilfeantrag ausdrucken.
Der Bedarf muss natürlich begründet sein und begründet werden. Dafür gibt es dann einige Fragen im Antragsformular. Schließlich benötigt der Antragsteller auch einen Fürsprecher in Schule, Kirche, Verein oder einer vergleichbaren Einrichtung.
Die Stiftung muss darauf verweisen, dass die Möglichkeit zur Antragstellung keinen Anspruch auf eine Förderung bedeutet.